Gebührenbefreiungen bei der Geburt eines Kindes

Mit Änderung des Gebührengesetzes BGBl. 105/2007 sind seit 01.01.2008 jene Dokumente, die unmittelbar nach der Geburt eines Kindes ausgestellt werden (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass) von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben befreit, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt werden.

Das bedeutet, dass seit 01.01.2008 für alle Kinder unter zwei Jahren folgende Dokumente kostenlos beantragt werden können:

  • die erste Geburtsurkunde (bei Geburt)
  • Miteintragung in den österreichischen Reisepass der Eltern
  • Ausstellung eines eigenen Reisepasses/Personalausweises für das Kind

Laut dem LGBl. 43/2008 hat der Oö. Landtag beschlossen, dass nunmehr auch die Landes-Verwaltungsabgabe bei der Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ab 01.05.2008 für Kinder bis zum 2. Lebensjahr gebührenfrei ist.

Hierbei ist jedoch anzumerken, dass die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises nicht gebührenfrei ist, wenn es sich um die Verleihung einer Staatsbürgerschaft oder die Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft sowie eine damit in Zusammenhang stehende Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises handelt!

Auch vor dem 01.01.2008 geborene Kinder kommen in den Genuss der Gebührenbefreiung, wenn die erste Geburtsurkunde, der erste Staatsbürgerschaftsnachweis oder die Eintragung in den elterlichen Reisepass erst ab dem 01.01.2008 ausgestellt wird.

Versäumen Sie diese Gebührenbefreiung nicht und kommen Sie zu Frau Elfi Prinz (Standesamt) im Marktgemeindemat Micheldorf. Frau Prinz gibt Ihnen gerne Auskunft, Tel.: +43 (7582) 612 50-23 oder per E-Mail unter prinz@micheldorf.at