Achtung - Waldbrandgefahr

Waldbrand

Aus der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems:

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Kirchdorf sowie in deren Gefährdungsbereichen ist das Anzünden von Feuern und Rauchen bis 31. Oktober 2024 verboten.

 

Verordnung (149 KB) - .PDF

12.08.2024