Aktuelle Selbstschutztipps vom Zivilschutz Oberösterreich - Rettungsgasse

Eine Gruppe von Autos auf einer Straße

BEI ZWEISPURIGEN FAHRBAHNEN

→ Die Fahrzeuglenker sind verpflichtet, in der Mitte eine Gasse zu bilden

→ Alle Fahrzeuge links weichen möglichst weit an den linken Fahrbahnrand aus

→ Alle Fahrzeuge auf der rechten Spur so weit wie notwendig nach rechts

BEI 3- ODER VIERSPURIGEN FAHRBAHNEN

→ Die Fahrzeuglenker sind verpflichtet, zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen eine Gasse zu bilden

→ Alle Fahrzeuge auf der äußeren linken Fahrspur müssen nach links, alle anderen Fahrzeuge nach rechts

ACHTUNG

→ Die Rettungsgasse funktioniert nur dann, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer daran halten und den Einsatzkräften eine schnelle und sichere Zufahrt zum Unfallort ermöglichen

→ Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse sind verboten (Strafe bis zu € 2.180,00)

ESELSBRÜCKE

→ Sobald die Fahrbahn mehr als zwei Spuren hat, hilft die „Rechte-Hand-Regel“: der Daumen steht für Fahrzeuge auf der linken Fahrspur, die nach links müssen. Alle anderen müssen nach rechts


17.07.2026

letzte Änderung am 19.08.2026 09:22:17