Anmeldung:
Bei der Anmeldung in der Gemeinde sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Antragsformular (=Meldezettel, vollständig ausgefüllt und - bei Mietwohnungen - vom Unterkunftgeber unterschrieben).
- Reisepass oder Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Nachweis über akademischen Grad
- wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, muss alle Dokumente vorlegen, aus denen Identität, Geburtsort und Staatsangehörigkeit hervorgehen, also hauptsächlich Reisedokumente.
- Ausländische Mitbürger müssen einen Reisepass mitnehmen!
Die Anmeldung ist kostenlos. Wer nach Micheldorf zieht oder seinen Hauptwohnsitz ändert, muss dies innerhalb von drei Tagen melden. Verantwortlich dafür ist der/die Unterkunftnehmer/in. Die Anmeldung für Neugeborene muss bis zu drei Tage nach Rückkehr aus der Geburtsstation erledigt werden.
Bitte beachten Sie:
- Für jede Person im Haushalt muss ein eigenes Antragsformular ausgefüllt werden.
- Wenn Sie Ihren einzigen Wohnsitz verlegen, wird die Abmeldung gleichzeitig miterledigt.
- Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten gemeldet werden.
- Schreib- oder geistig behinderte Menschen müssen von dem/der Unterkunftgeber/in bzw. Sachwalter/in angemeldet werden.
- Anmeldungen per Fax oder Internet sind derzeit nicht möglich.
- Mitzubringen: Lichtbildausweis.
UMMELDUNG:
Folgende Änderungen machen eine Ummeldung, d. h. eine An- und gleichzeitige Abmeldung an derselben Adresse, erforderlich:
- Änderung der Wohnsitzqualität, zB wenn ein Hauptwohnsitz zu einem Nebenwohnsitz wird oder umgekehrt
- Änderung der Personendaten (zB Änderung des Nachnamens durch Heirat, Änderung des Vornamens)
- Staatsbürgerschaftsverlust bzw. -änderung
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformular - Meldezettel
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Urkunde, die den geänderten Sachverhalt bescheinigen (Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, etc.)
- Ausländische Mitbürger: Unbedingt Reisepass mitnehmen
Verändert sich die Wohnsitzqualität muss die Ummeldung innerhalb eines Monats vorgenommen werden. Bei Staatsbürgerschaftsverlust bzw. -änderung oder einer Namensänderung muss eine Ummeldung bis drei Monate nach Eintritt der Änderung erfolgen.
ABMELDUNG:
Folgende Gegebenheiten machen eine Abmeldung bzw. eine Mitteilung an die Meldebehörde von seiten des Unterkunftgebers erforderlich:
- Aufgeben eines Wohnsitzes auf Grund eines Umzugs (kann in der Regel auch die Meldebehörde erledigen, bei der Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden)
- Tod
- Längere Haftstrafen
- Wenn jemand eine Unterkunft aufgegeben hat und er/sie sich vermutlich nicht abgemeldet hat.
Die Abmeldung muss binnen drei Tage vor bis spätestens drei Tage nach dem Umzug erfolgen.