Familienkarte

Welche Vorteile haben Sie mit der OÖ. Familienkarte:

  • Ermäßigungen bei verschiedenen oberösterreichischen Betrieben, die als Vorteilsgeber familienfreundliche Angebote den oberösterreichischen Familien zur Verfügung stellen.
  • Kostenlose Zusendung der neuesten Ausgabe des Oö. Familienjournals, in welchem interesssante Informationen und Neuerungen für die Familie, sowie die aktuelle Liste der Vorteilsgeber und deren spezielle Angebote enthalten sind.
  • Einladung zur kostenlosen Teilnahme an Veranstaltungn des Familienreferates im Amt der Oö. Landesregierung.
  • Kostenlose Information über oberösterreichische Kinderbetreuungseinrichtungen.
  • Rasche Abwicklung bei Ansuchen um Familienzuschuss (nach Geburt eines Kindes, beim Schuleintritt, für Schulveranstaltungen).
  • Günstige Unfallversicherung für den "Arbeitsplatz Haushalt  Familie"
  • Gratisbezug der Oö. Elternbriefe
  • Informationsvorsprung durch ständige Information der FamilienkartenbesitzerInnen über alle Neuerungen und Änderungen bei familienfreunlichen Förderungsmaßnahmen und familienorientierten Aktionen
  • Kostenlose Information über familienpolitische Maßnahmen auf Bundesebene.
  • Gratisbezug der Publikationen des Familienreferates, wie zB: Fernsehen in der Familie

Voraussetzungen für den Erhalt der OÖ. Familienkarte:

  • Der ordentliche Wohnsitz der Eltern bzw. des Elternteiles mit denen/dem das Kind (die Kinder) im gemeinsamen Haushalt lebt (leben), ist in Oberösterreich.
  • Für mindestens ein Kind wird Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz bezogen.

Ablauf, Erhalt und Gültigkeitsdauer der OÖ. Familienkarte:

  • Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular ist dem Wohnsitzgemeideamt zur Bestätigung der Angaben vorzulegen.
  • Die Gemeinde übermittelt den Antrag dem Familienreferat im Amt der Oö. Landesregierung.
  • Die Familienkarte wird dem Antragsteller zugesandt.
  • Sie ist fünf Jahre ab Ausstellungsdatum gültig, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, ab welchem für kein Kind mehr Familienbeihilfe bezogen wird. Nach Ablauf der Gültigkeit kann die OÖ. Familienkarte erneut beantragt werden.

 Bitte legen Sie auch die Kopie eines amtlichen Schreibens (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Meldezettel, etc.) bei, mit welchem die Änderungen nachgewiesen werden.

nähere Infos

Zuständig