Fahrverbot Flugplatzstraße

Fahrverbot Flugplatzstraße

 Fahrverbot Flugplatzstraße

Seit 20. Januar 2026 gilt auf der Flugplatzstraße ein Fahrverbot für den allgemeinen Verkehr.

Die Straße soll künftig vorrangig Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern zur Verfügung stehen und damit mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität bieten.

 Ausnahme: Das Fahrverbot gilt nicht für Anrainerinnen und Anrainer.

Wir bitten um Verständnis und bedanken uns für Ihren Beitrag zu mehr Sicherheit und Lebensqualität in unserer Gemeinde. 🚶‍♀️🚴‍♂️

Ihre

Marktgemeinde Micheldorf

12.03.2026

letzte Änderung am 17.04.2026 10:46:12