Meldeamt und Standesamt

Gebühren

Mit 1. Juli 2025 wurden viele Bundesgebühren, die auch direkt in unsere Gemeinde anfallen, erhöht. Grund ist die gesetzliche Anpassung („Valorisierung“) an die allgemeine Preisentwicklung. 
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Behördliche Leistungen sind künftig teurer.

Besonders betroffen sind Reisepässe, Personalausweise aber auch Eintragungen im Melderegister und Ausstellen von Urkunden (z.B. Geburts- Heirats- und Sterbeurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweise) 
sowie Wohnsitz- bzw. Personenbestätigungen (z.B. Lebens- und Strafregisterbescheinigungen)

Die detaillierte Aufstellung der Gebühren können Sie hier herunterladen
Gebührengesetz Neu ab 01.Juli 2025

23.09.2025

letzte Änderung am 18.11.2025 14:14:20