Volksbegehren

unterschrift

Zum Volksbegehren 

wurde ein Einleitungsantrag gestellt. Diesem Einleitungsantrag wurde durch den Bundesminister für Inneres stattgegeben. 
Die Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 unterschrieben werden.

Verlautbarung über den Eintragungszeitraum:
https://www.micheldorf.at/Eintragungsverfahren_der_aktuellen_Volksbegehren

Dem Einleitungsantrag für das Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ wurde durch den Bundesminister für Inneres nicht stattgegeben.


Unterstützungserklärungen

Derzeit können für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:

Näheres zu den einzelnen Volksbegehren >>> http://www.bmi.gv.at/411/

Online-Eintragung der Volksbegehren im Eintragungszeitraum:
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger

Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt!

Österreichische Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicher), können für die oben genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Bürgerkartenumgebung“, insbesondere per „Handy-Signatur“) möglich.

18.02.2025