Sport- und Freizeitausschuss

Zuständig für:

  • Sport- und außerschulische Leibeserziehung
  • Betrieb des Freibades und des Saunazentrums
  • allgemeine Sportangelegenheiten
  • Kinderspielplätze
  • Tourismusangelegenheiten
  • Baumaßnahmen, soweit sie dem vorstehenden Aufgabengebiet zuzuordnen sind

Zuständig

letzte Änderung am 04.03.2026 12:41:39