Anmeldung - Abmeldung - Ummeldung

Anmeldung:

 Bei der Anmeldung in der Gemeinde sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Antragsformular (=Meldezettel, vollständig ausgefüllt und - bei Mietwohnungen - vom Unterkunftgeber unterschrieben).
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über akademischen Grad
  • wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, muss alle Dokumente vorlegen, aus denen Identität, Geburtsort und Staatsangehörigkeit hervorgehen, also hauptsächlich Reisedokumente.
  • Ausländische Mitbürger müssen einen Reisepass mitnehmen!

Die Anmeldung ist kostenlos. Wer nach Micheldorf zieht oder seinen Hauptwohnsitz ändert, muss dies innerhalb von drei Tagen melden. Verantwortlich dafür ist der/die Unterkunftnehmer/in. Die Anmeldung für Neugeborene muss bis zu drei Tage nach Rückkehr aus der Geburtsstation erledigt werden.

Bitte beachten Sie:

  • Für jede Person im Haushalt muss ein eigenes Antragsformular ausgefüllt werden.
  • Wenn Sie Ihren einzigen Wohnsitz verlegen, wird die Abmeldung gleichzeitig miterledigt.
  • Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten gemeldet werden.
  • Schreib- oder geistig behinderte Menschen müssen von dem/der Unterkunftgeber/in bzw. Sachwalter/in angemeldet werden.
  • Anmeldungen per Fax oder Internet sind derzeit nicht möglich.
  • Mitzubringen: Lichtbildausweis.

UMMELDUNG:

Folgende Änderungen machen eine Ummeldung, d. h. eine An- und gleichzeitige Abmeldung an derselben Adresse, erforderlich:

  • Änderung der Wohnsitzqualität, zB wenn ein Hauptwohnsitz zu einem Nebenwohnsitz wird oder umgekehrt
  • Änderung der Personendaten (zB Änderung des Nachnamens durch Heirat, Änderung des Vornamens)
  • Staatsbürgerschaftsverlust bzw. -änderung

Notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular - Meldezettel
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Urkunde, die den geänderten Sachverhalt bescheinigen (Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, etc.)
  • Ausländische Mitbürger: Unbedingt Reisepass mitnehmen

Verändert sich die Wohnsitzqualität muss die Ummeldung innerhalb eines Monats vorgenommen werden. Bei Staatsbürgerschaftsverlust bzw. -änderung oder einer Namensänderung muss eine Ummeldung bis drei Monate nach Eintritt der Änderung erfolgen.

 

ABMELDUNG:

Folgende Gegebenheiten machen eine Abmeldung bzw. eine Mitteilung an die Meldebehörde von seiten des Unterkunftgebers erforderlich:

  • Aufgeben eines Wohnsitzes auf Grund eines Umzugs (kann in der Regel auch die Meldebehörde erledigen, bei der Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden)
  • Tod
  • Längere Haftstrafen
  • Wenn jemand eine Unterkunft aufgegeben hat und er/sie sich vermutlich nicht abgemeldet hat.

Die Abmeldung muss binnen drei Tage vor bis spätestens drei Tage nach dem Umzug erfolgen.

Zuständig

Formulare