Anzeige einer Geburt

1. Geburten außerhalb des Gemeindegebietes (zB.: Kirchdorf a. d. Krems, Linz, Wels, etc.)

Die Geburtsurkunde ist beim Standesamt des Geburtsortes des Kindes zu beantragen und abzuholen.
Anschließend ist mit der Geburtsurkunde des Kindes beim Marktgemeindeamt Micheldorf in Oö. vorzusprechen. Folgende Anträge können anschließend gestellt werden:

  • Anmeldung des Kindes
  • Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe
  • Entgegennahme des Oö. Familienpaketes
  • Antrag auf Oö. Familienkarte

 

2. Geburten im Gemeindegebiet Micheldorf in Oö. (Hausgeburten)

Um die Geburt eines Kindes bei einer Hausgeburt anzuzeigen, sind folgende Nachweise notwendig:

  • Geburtsanzeige der Hebamme/des Arztes
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Geburtsurkunde der Mutter (bei außerehelichen Geburten)
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern

 

Mit Änderung des BGBl. 105/2007 sind seit 01.01.2008 jene Dokumente, die unmittelbar nach der Geburt eines Kindes ausgestellt werden (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass) von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben befreit, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt werden.

 

Zuständig