Anzeige eines Sterbefalles

Anzeigen eines Todesfalles werden üblicherweise vom Bestatter durchgeführt.

Folgende Unterlagen sind beizulegen:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
  • Meldenachweis des Verstorbenen
  • Nachweis über akademische Grade

Fällige Gebühren:

  • Totenbeschaugebühr € 63,90
  • Sterbeurkunde € 8,70
  • Sterbebuchabschrift € 8,70

 

Zuständig