Bebauungsplan

Jede Gemeinde hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumplanung Bebauungspläne zu erlassen. Sie sollten in erster Linie eine geordnete Bebauung auf dafür vorgesehenen Baulandflächen gewährleisten. Vorgesehene Regelungen sind

  1. die Festlegung von Gebäudehöhen (max, Anzahl der zugelassenen Geschosse bei Gebäuden)
  2. Ausweisung der Geschoßflächenzahl
  3. Ausweisung von Baufluchtlinien, die im Baufalle nicht überschriftten werden dürfen (zB Angabe minimaler Abstände zu den Nachbarliegenschaften oder zum öffentlichen Gut)

In weiterer Folge können detaillierte Angaben über die Art der Bebauung (zB Firstrichtung von Gebäuden, Art der Dachformen) vorgenommen werden. Die Regelung der Bebauung durch einen Bebauungsplan ist jedoch nicht für jede Baulandfläche der Marktgemeinde Micheldorf vorgesehen, sondern beschränkt sind nur auf jene Gebiete, bei denen aus welchen Gründen auch immer, eine geordnete Bebauung gefährdet ist.

Zuständig