Ruhezeiten

Um Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen, empfiehlt der Bürgermeister in der Zeit der allgemeinen Mittagsruhe von 12:00 bis 14:00 Uhr sowie samstags ab Mittag und an Sonn- und Feiertagen ganztägig auf das Rasenmähen mit Benzinrasenmähern zu verzichten.

Auch wenn es in der Marktgemeinde Micheldorf keine ortspolizeiliche Verordnung gibt, die Zuwiderhandelnde mit Strafsanktionen bedroht, sollte es mit Rücksicht auf die Nachbarschaft selbstverständlich sein, die obige Regelung einzuhalten.