Schulausschuss

Zuständig für:

  • Schulangelegenheiten
  • Musikschulangelegenheiten
  • Baumaßnahmen, soweit sie dem vorstehenden Aufgabengebiet zuzuordnen sind

Obfrau

Obfrau-Stv.

Schriftführerin

Mitglieder

Ersatzmitglieder