Sozialausschuss

Zuständig für:

  • Allgemeine öffentliche Wohlfahrt
  • Freie Wohlfahrt
  • Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenangelegenheiten
  • Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Wohnungsangelegenheiten (im Falle von Umlaufbeschlüssen bei nur einem Bewerber – bei mehreren Bewerben erfolgt die Vergabe im Gemeindevorstand) 
  • Integrations- und Flüchtlingswesen
  • Baumaßnahmen, soweit sie dem vorstehenden Aufgabengebiet zuzuordnen sind

Obfrau

Obfrau-Stv.

Schriftführer

Mitglied

Ersatzmitglied