Wasser- und Kanalausschuss

Zuständig für:

  • Wasserversorgung (inkl. Vergebührung)
  • Abwasserbeseitigung (inkl. Vergebührung)
  • Baumaßnahmen, soweit sie dem vorstehenden Aufgabengebiet zuzuordnen sind

Obmann

Obmann-Stv.

Mitglieder

Ersatzmitglieder