Verkehrsflächenbeitrag

Anlässlich der Erteilung einer Baubewilligung für den Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden, die durch eine öffentliche Verkehrsfläche der Gemeinde oder des Landes aufgeschlossen sind, hat die Gemeinde dem Eigentümer des Bauplatzes oder des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet werden soll oder schon besteht, mit Bescheid einen Beitrag zu den Kosten der Herstellung dieser öffentlichen Verkehrsfläche (Verkehrsflächenbeitrag) vorzuschreiben.

Unterhalb im Bereich "Formulare" stehen Ihnen weitere Informationen zum Verkehrsflächenbeitrag sowie ein Merkblatt für Bauwerber zum Download zu Verfügung.

Zuständig

Formulare