Wasserleitungs-, Kanalanschlüsse und Indirekteinleitungen

Feststellung der Anschlussmöglichkeit, Verpflichtung zur Herstellung der Anschlüsse, Ausnahmegenehmigungen. 


Indirekteinleitungen

Kontakt mit Reinhaltungsverband, Abgabe von Stellungnahmen, Evidenthaltung.

Zuständig