Beiträge für Kindergarten, Hort und Krabbelstube

Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt auf Grund einer Anmeldung durch die Eltern des Kindes bei der Kindergartenleiterin. Bei der Anmeldung des Kindes für den Besuch des Kindergartens sind von den Eltern mitzubringen:

  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes
  • ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand
  • Impfbescheinigung