Spielapparate

Das Aufstellen von Spielapperaten bedarf es einer Bewilligung seitens der Marktgemeinde. Über Antrag wird ein Bescheid für das Aufstellen von Spielapperaten ausgestellt.
Für den Antrag ist eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten. Die Erteilung einer Spielapparatebewilligung pro bewilligten Spielapparat ist mit € 72,60 zu vergebühren.

Die Lustbarkeitsabgabe für den Betrieb von Spielapparaten beträgt € 50,- je Apparat/Monat. Bei Betriebsstätten mit mehr als 8 Apparaten erhöht sich die Gebühr auf € 75,- je Apparat/Monat.