Abfallabfuhr

Die Marktgemeinde Micheldorf betreibt für die regelmäßige Sammlung (Erfassung) der im Gemeindegebiet anfallenden Hausabfälle, sperrigen Abfälle und haushaltsähnliche Gewerbeabfälle eine öffentliche Abfallabfuhr.

Hausabfälle sind alle festen Stoffe, die in Haushalten üblicherweise anfallen, sofern sie nicht als Altstoffe oder biogene Abfälle einer getrennten Sammlung zuzuführen sind.
Sperrige Abfälle sind Stoffe im Sinne von Hausabfällen, die wegen ihrer Größe oder Form nicht in den für Hausabfälle bestimmten Abfallbehältern gelagert werden können.
Biogene Abfälle sind feste Stoffe, die aufgrund ihres hohen organischen, biologisch abbaubaren Anteils für die aerobe und anaerobe Verwertung besonders geeignet sind, wie

  • natürliche organische Abfälle aus dem Garten und Grünflächenbereich, insbesondere Grasschnitt, Baumschnitt, Laub, Blumen und Fallobst;
  • feste planzliche Abfälle, insbesondere solche aus der Zubereitung von Nahrungsmitteln;
  • Papier, sofern es sich um unbeschichtetes Papier, welches mit Nahrungsmitteln in Berührung steht oder zur Sammlung und Verwertung von biogenen Abfällen geeignet ist, handelt, und
  • andere als oben genannte organische Abfälle aus der Zubereitung und dem Verzehr von Nahrungsmitteln (Speisereste), sofern sie einer dafür geeigneten aeroben oder anaeroben Behandlungsanlage zugeführt werden können.

Für die Lagerung der Hausabfälle und der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle sind Abfallbehälter mit 60, 90, 120, 240, 770 oder 1.100 Liter Fassunsvermögen zu verwenden.

Die Anzahl der für ein Grundstück zu verwendenden Abfallbehälter richtet sich nach dem Bedarf und zwar insbesondere nach Maßgabe der Anzahl der Hausbewohner oder Haushalte, der Art und Größe der Anstalten, Betriebe und sonstigen Arbeitsstellen, der Art, Beschaffenheit und Menge der durchschnittlich anfallenden Hausabfälle und der Größe der Abfallbehälter.

Die Sammlung der Hausabfälle durch die Marktgemeinde Micheldorf erfolgt zweiwöchentlich. Über Antrag des Grundeigentümers erfolgt die Sammlung vierwöchentlich. Bei vierwöchentlicher Sammlung sind die Abfallbehälter mit einem bei der Marktgemeinde erhältlichen Aufkleber deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Die Umstellung von zweiwöchentlich auf vierwöchentlich erfolgt mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Kalendervierteljahres.

Datei herunterladen: PDFAbfallordnung