Personalausweis

Mit dem neuen Personalausweis besitzen Sie ein Dokument, mit dem Sie jederzeit Ihre Identität nachweisen können und einen Reiseßassersatz haben, der in 24 Staaten Europas als Reisedokument gilt:

  • Andorra
  • Belgien
  • Deutschland
  • Dänemark
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Liechtenstein
  • Luxemburg
  • Malta
  • Monaco
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Portugal
  • San Marino
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowenien
  • Spanien
  • Ungarn

Bitte mitbringen:

  • € 56,00 in bar
  • Personalausweis oder Geburtsurkunde und den Staatsbürgerschaftsnachweis bei Neuausstellung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis bei Neuausstellung oder alter Personalausweis
  • 2 Paßfotos

Hinweise für den/die Antragsteller/in:

  • Bítte verwenden Sie nur EU-Passbilder mit einer Mindesgröße von 4 x 5 cm.
  • Das Passbild sollte keinen dunklen Hintergrund aufweisen.
  • Es wird ersucht, die Passbilder nicht zuzuschneiden oder aufzukleben.
  • Die Unterschrift im rechten oberen Bereich des Formulars ist erst vor dem/der Sachbearbeiter/in zu leisten.
  • Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Größe des Personalausweises (Scheckkartenformat) überlange Familiennamen oder Vornamen entweder abgekürzt werden müssen oder ein Name entfallen muss, da für Familiennamen, Vornamen und akademische Grade (vor-/nachgestellt) nur insgesamt 4 Zeilen mit jeweils 20 Zeichen zur Verfügung stehen.
  • Weiters ist es nicht möglich, alle Zeichen, die die besondere Aussprache eines Buchsstabens anzeigen, auszudrucken und bestimmte Namensbestandteile zu unterstreichen.

Zuständig für die Ausstellung von Personalausweisen ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft.