Sperrstundenverlängerung

Bewilligung einer früheren Aufsperrstunde oder einer späteren Sperrstunde für einzelne Gastgewerbebetriebe

  • für einen oder zwei kalendermäßig bestimmte Tage € 4,30
  • für drei bis zehn Tage € 23,20
  • für mehr als zehn Tage € 37,70

Weiters ist für den Antrag auf Verlängerung der Sperrstunde oder einer früheren Aufsperrstunde eine Bundesgebühr von € 13,2 zu entrichten.

 

Formulare