Vereinswesen

Vereinsbildung:

Vereinsziele dürfen nicht gesetzwidrige sein. Gründer (Proponenten) sind in der Regel mehrere Personen.
Schriftliche Anzeige über die beabsichtigte Vereinsbildung an die Sicherheitsdirektion unter Vorlage der Statuten (3-fach).

Inhalt der Statuten:

  • Name
  • Sitz
  • Zweck
  • Tätigkeit
  • Irgane
  • Mitgliedschaft
  • Rechte und Pflichten der Mitglieder
  • Beschlussfassung
  • Vertretung
  • Vereinsstreitigkeiten
  • Auflösung
  • Vermögensverwertung
  • der Vereinsname muss Verwechslungen aussließen und kennzeichnen