Behindertenhilfeanträge

Im Vordergrund stehen die nachhaltigen Forderungen der Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigungen und Menschen in sozialen Notlagen sowie die Schaffung von Voraussetzungen zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Die Angebote und Hilfen erfolgen in Form von Prävention, Hilfe zur Selbsthilfe, bedarfsgerechter Unterstützung und Vermeidung umfeldbedingter Behinderungen.

In Zusammenarbeit mit dem Land Oö. sowie den Bezirkshauptmannschaften, ist es unsere Aufgabe, Dienstleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen nach gleichen Standards flächendeckend in Oberösterreich sicherzustellen.
Das Land Oö. plant und steuert das Angebot und gewährleistet einen optimalen und effizienten Ressourceneinsatz.
Die Dienstleistungen werden von den vom Land Oö. beauftragten Institutionen, Organisationen, Vereinen und Unternehmen erbracht.
Das Land Oö. sieht seine Aufgaben ebenso in der gesellschaftlichen Bewusstseinsbildung und Meinungsbildung für die Belange der Kundinnen und Kunden.

Die Kosten der Behindertenhilfe trägt das Land Oö. Die Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut finanzieren 40 Prozent der ungedeckten Kosten im Umlageweg mit.

Antrag auf Gewährung einer Hilfe (Formular B1, Land Oö.)

Antrag auf Weitergewährung einer Hilfe (Land Oö.)

Zuständig