Beihilfe für Schulveranstaltungen

Gewährung von Beihilfen für Schulveranstaltungen

Die Marktgemeinde Micheldorf in Oö. gewährt auf Antrag eine Beihilfe für die Teilnahme an Schulveranstaltungen für Kinder, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Micheldorf in Oö. haben. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Maßgeblich für die Höhe der gewährten Beihilfe ist das dem Jahr der Antragstellung vorangegangene Jahresfamilieneinkommen.

Dieses Familieneinkommen wird in der Weise ermittelt, dass von den Bruttobezügen (ohne Familienbeihilfe) aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen für den nicht verdienenden Ehegatten und jedes unversorgte Kind (das sind Kinder für welche Familienbeihilfe bezogen wird) je ein Betrag von € 4.000,00 abgezogen wird.

Die Beihilfe wird wie folgt gestaffelt:

  1. bei einem ermittelten Bruttojahresfamilieneinkommen bis € 15.999,00: € 75,00
  2. bei einem ermittelten Bruttojahresfamilieneinkommen bis € 18.999,00: € 50,00
  3. bei einem ermittelten Bruttojahresfamilieneinkommen bis € 21.999,00: € 25,00

Über einem ermittelten Bruttojahresfamilieneinkommen von mehr als € 21.999,00 wird keine Beihilfe gewährt. Die Beihilfe wird nicht gewährt, wenn die Kosten für die Teilnahme an der Schulveranstaltung überwiegend oder zur Gänze von anderen Institutionen (z.B. Elternverein, Land Oö., etc.) insbesondere dem Sozialhilfeverband übernommen werden. Zu unrecht bezogene Beihilfen sind an das Marktgemeindeamt Micheldorf in Oö. zurückzubezahlen. Vorstehende Richtlinien wurden vom Gemeinderat der Marktgemeinde Micheldorf in Oö. am 12. 12. 2002 beschlossen und gelten ab 1. Jänner 2003.

Zuständig