Hundeabgaben und Hundemarke

Der Hundehalter ist zur Anmeldung und ständigen Kennzeichnung seines Hundes mit einer Hundemarke verpflichtet. Die Gültigkeit der Marken ist unbefristet. Eine neue Marke muss nur abgeholt werden, wenn die Marke

  • nicht mehr lesbar ist,
  • in Verlust geraten ist oder
  • der Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt wird.

Die Hundeabgabe ist für das Halten von mehr als drei Monaten alten Hunden zu entrichten. Die Höhe der Abgabe beträgt

  • € 40,00 für einen Hund,
  • € 40,00 für jeden weiteren Hund,
  • € 20,00 für Wachhunde.

Hundemarken sind für alle mehr als acht Wochen alten Hunde notwendig und am Halsband oder Brustgurt anzubringen. Die An- und Abmeldung von Hunden hat innerhalb von zwei Wochen nach Be- bzw. Abschaffung zu erfolgen. Die Hundemarken werden im Marktgemeindeamt Micheldorf (Abteilung Finanzverwaltung) ausgegeben. Die Marken sollen ehestmöglich, spätestens jedoch bis zum 31. März dJ. behoben werden. Gleichzeitig mit dem Erwerb der Hundemarke (€ 2,00) kann auch die Hundesteuer für das Jahr entrichtet werden.

 

Zuständig