Meldebestätigung

Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige), eine Meldebestätigung über die aufrechte Anmeldung oder aufrechten Anmeldungen beantragen.


Verfahrensablauf:

Den formlosen Antrag auf Ausstellung einer Meldebestätigung können Sie persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde stellen.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) online anzufordern, wenn Sie über eine Bürgerkarte (bürgerkartentaugliche Chipkarte oder Mobiltelefon mit Handy-Signatur), eine Online-Zahlungsmöglichkeit (z.B. Kreditkarte, Online-Banking) und eine Benutzerberechtigung bei einem elektronischen Zustellservice verfügen.

Eine Meldebestätigung online kann die Antragstellerin/der Antragsteller nur für sich selbst anfordern.

Falls Sie einen Antrag auf Meldebestätigungen über vergangene Wohnsitze (Meldedarstellung) stellen, benötigen Sie einen begründeten schriftlichen Antrag.


Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis


Kosten:

  • Antragsgebühr: grundsätzlich € 14,30. Die Anstragsgebühr entfällt bei einer mündlichen Antragstellung.
  • Bei Online-Beantragung (mittels Bürgerkarte): € 3,--
  • Zeugnisgebühr: € 14,30. Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/dem Antragsteller verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird
  • Bundesverwaltungsabgabe:
    Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister
    (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder): € 2,10
    Meldebestätigung unter der Nutzung des Zentralen Melderegisters (ZMR): € 3,--


Rechtsgrundlagen:

 

 

 

Zuständig