Pensionsangelegenheiten

Für folgende Pensionsversicherungsträger liegen für die Antragstellung Formulare auf:

  • Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter
  • Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten und
  • Sozialversicherungsanstalt der Bauern

Die Anträge auf Alterspension

  • vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer
  • vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit
  • Gleitpension
  • Invaliditätspension (Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitspenion)
  • Überprüfungsanträge
  • Witwenpension
  • Witwerpension
  • Waisenpension

können beim Gemeindeamt gestellt werden; beizuschließende Unterlagen sind von Fall zu Fall unterschiedlich; die Versicherungsnummer des Antragstellers wird auf jeden Fall benötigt sowie auch eventuell vorhandene Versicherungszeitenerfassungen. Pensionen werden nur auf Antrag gewährt. Ohne Stellung eines Pensionsantrages gebührt keine Pension. Das gilt auch dann, wenn alle materiell rechtlichen Voraussetzungen für den Pensionsanspruch erfüllt sind. Ein Antrag auf Alterspension soll frühestens in dem Monat gestellt werden, in dem das Pensionsantrittsalter erreicht wird. Bei der Wahl der Antragsellung ist zu beachten, dass die Stellung des Pensionsantrages den Stichtag auslöst. Versicherungsmonate, die nach dem Stichtag erworben wurden, bleiben bei Berechnung der beantragten Pension außer Betracht. Bei Urlaubsentschädigung oder Urlaubsabfindung den Pensionsantrag nicht zu früh stellen.

Zuständig