Pflegegeldanträge

Das Pflegegeld soll österreichweit eine einheitliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen ermöglichen. Das einheitliche Pflegegeld hat alle bisherigen pflegebezogenen Leistungen, wie den Hilflosenzuschuss und Blindenbeihilfe abgelöst.

Das Pflegegeld wird pauschaliert nach dem durchschnittlichen monatlichen Pflegebedarf bemessen und einkommensunabhängig in sieben Stufen zuerkannt. Es gebührt 12mal jährlich. Anträge auf Zuerkennung bzw. Erhöhung des Pflegegeldes nach dem Bundesgesetz sowie auch nach dem Landesgesetz liegen beim Gemeindeamt auf; außer der Versicherungsnummer werden keine Unterlagen benötigt.

Zuständig