Rechnungsabschluss

Der Rechnungsabschluss ist für das abgelaufene Finanzjahr zu erstellen und umfasst derzeit den Kassenabschluss, die Haushaltsrechnung und die Vermögensrechnung.
Durch die Voranschlags- und Rechnungslegungsverordnung 2015 (VRV 2015) tritt spätestens für den Rechnungsabschluss 2020 eine Änderung ein. Er umfasst dann

  • die Ergebnisrechnung
  • die Finanzierungsrechnung
  • die Vermögensrechnung
  • die Nettovermögensänderungsrechnung
  • Beilagen

Zuständig