Sozialausschuss

Zuständig für:

  • allgemeine öffentliche Wohlfahrt
  • freie Wohlfahrt
  • Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenangelegenheiten
  • Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Angelegenheiten der Ausländerintegration
  • Baumaßnahmen, soweit sie dem vorstehenden Aufgabengebiet zuzuordnen sind

Zuständig