Sozialhilfe

Die Aufgabe sozialer Hilfe liegt in der Ermöglichung und Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens für jene, die dazu die Hilfe der Gemeinschaft benötigen.
Durch die Gewährung von sozialer Hilfe sollen soziale Notlagen vermieden werden, Menschen befähigt werden, soziale Notlagen aus eigener Kraft abzuwenden und dauerhaft zu überwinden, sowie die notwendigen Bedürfnisse von Menschen, die sich in sozialen Notlagen befinden, abgedeckt werden.

Soziale Hilfe ist grundsätzlich rückzahlbar und zwar

  • vom Empfänger sozialer Hilfe, wenn sich seine wirtschaftliche Lage gebessert hat.
  • von den Erben des Empfängers
  • von unterhaltspflichtigen Angehörigen
  • von Personen, gegen die der Empänger Rechtsansprüche zur Abdeckung jedes Bedarfs besitzt, der die Gewährung sozialer Hilfe erforderlich gemacht hat.
  • von Personen, denen der Empfänger sozialer Hilfe Vermögen geschenkt oder ohne sonstige entsprechende Gegenleistung übertragen hat.

Die Höhe der Sozialhilfe wird nach den jeweils geltenden Sozialhilfe-Richtsätzen berechnet. Diese Richtsätze können Sie dem SOZIALRATGEBER 2008 des Landes Oberösterreich entnehmen. Beantragt wird die Sozialhilfe bei der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf, Sozialabteilung.

 

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