Viehzählung

Auskunftspflichtig sind alle Viehhalter, in deren Namen und Rechnung und Gefahr ein Tiererhaltungsbetrieb bewirtschaftet wird. Die Erhebung wird auf Grund einer EU-Verordnung durchgeführt. Die Erhebung wird alle zwei Jahre als Großerhebung und sonst als Stichprobenerhebung durchgeführt.

Zuständig