Voranschlag

Der Voranschlag ist für das Kalenderjahr als Finanzjahr zu erstellen. Zu veranschlagen sind alle Einnahmen und Ausgaben, die im Laufe des kommenden Finanzjahres voraussichtlich fällig werden. Das Budget ist eine geordnete Gegenüberstellung aller voraussichtlichen, endgültigen Gemeindeinnahmen und -ausgaben des kommenden Finanzjahres.

 Auch hier sind ab dem Finanzjahr 2020 durch die VRF 2015 umfangreiche Änderungen vorgesehen.

 

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