Begleitausschuss

Hierbei handelt es sich um Ausschüsse, welche die Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Struktur- und Investitionsfonds begleiten und überwachen sollen. Die Ausschüsse können aus verschiedenen Partnern zusammengesetzt sein (Regional, Wirtschaft, Sozial). Die Begleitausschüsse besitzen mehrere Aufgabengebiete:

  • Qualitätsbewertung der operationellen Programme
  • Effizienzbewertung der operationellen Programme
  • Genehmigung der Förderkriterien
  • Prüfung der Fortschritte
  • Prüfung der Ergebnisse
  • Unterbreitung von Überarbeitungsvorschlägen